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Das arbeitsvertragliche Konkurrenzverbot
Während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist einem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt. Durch gleichwohl entfaltete...
View ArticleKein Konkurrenzverbot für Ruhestandsbeamte
Beamte im Ruhestand dürfen eine Erwerbstätigkeit auch dann ausüben, wenn sie damit in Konkurrenz zu ihrem früheren Dienstherrn treten. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen...
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